Christian Leps

Diplom-Betriebswirt (FH) / Steuerberater in Darmstadt

Schwerpunkte

  • Beratung bargeldintensiver Branchen
  • Steuerstrafverfahren
  • Strafbefreiende Selbstanzeige
  • Gemeinnützigkeitsrecht: Vereine, Stiftungen, Non-Profit-Organisationen

Klassische Steuerberatung, gerne digital

  • Steuererklärungen aller Art
  • Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen
  • Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten

Steuerberater für diese Branchen und Personengruppen

Ärzte, Heilberufe und ApothekenConsultingEntertainment und LifestyleYouTuber und InfluencerFreie BerufeGastronomieHandel und Handwerk ImmobilienIngenieureLaborePrivatpersonenStiftungen, Vereine und Verbände …(Auszug)

Vita

seit 2007
Zulassung als Steuerberater
2004 bis 2007
Steuerassistent
2000 bis 2004
Studium der Wirtschaftswissenschaften (Steuerwesen) an der Hochschule Worms
1997 bis 2000
Ausbildung zum Steuerfachangestellten

Vorstandsmitglied von Hilfsorganisationen

Stiftungsratsmitglied gemeinnütziger Stiftungen

Diverse Beiratsfunktionen

Aktuelle Informationen

20.02.2026 08:00 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften (aktuelle Ergebnisse)

Die monatlichen Steuereinnahmen – von den aktuellen Ergebnissen bis zum Jahr 2013 – finden Sie hier als Downloads. — weiterlesen →

20.02.2026 00:00 Anwendung neuer BFH-Entscheidungen

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden. — weiterlesen →

20.02.2026 00:00 Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)

Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden (§ 7 Absatz 4 bis 5b Einkommensteuergesetz) ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BStBl II 2001, 183). Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die es unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen. Zusätzlich steht eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises zur Verfügung. — weiterlesen →

Christian Leps


Christian Leps
Diplom-Betriebswirt (FH) / Steuerberater

Kanzlei:
Euler-Faas · Egly · Leps
Frankfurter Landstraße 62
64291 Darmstadt
Tel: 06151 / 35 97 0